Oft genügt der bloße Verdacht einer Straftat, damit die Staatsanwaltsschaft ermittelnd tätig wird. Sie können sich das für Ihr Unternehmen nicht vorstellen?
Hier einige Beispiele aus dem laufenden Geschäftsalltag:
bei Gründung und Kapitalaufbringung
- Falsche Angaben über den Wert von Sacheinlagen im Eintragsantrag / bei Kapitalerhöhungen
im lfd. Geschäft des Unternehmens
- Abstellen mehrerer Altfahrzeuge auf dem Betriebshof zum ausschlachten
- Verletzung eines Mitarbeiters wegen mangelnder Sicherheit am Arbeitsplatz
in der Krise eines Unternehmens
- Warenbestellungen in Kenntnis der aktuellen Zahlungsunfähigkeit
- Die in den nächsten 30 Tagen fälligen Verbindlichkeiten sind voraussichtlich nur zu 50% gedeckt
Fazit
Das Kostenrisiko eines Strafverfahrens ist nicht kalkulierbar!
„Nur die professionelle Verteidigung gewährleistet einen erträglichen Ausgang des Verfahrens“