Oft genügt der bloße Verdacht einer Straftat, damit die Staatsanwaltsschaft ermittelnd tätig wird. Sie können sich das für Ihr Unternehmen nicht vorstellen?
Hier einige Beispiele aus dem laufenden Geschäftsalltag:
bei Gründung und Kapitalaufbringung

  • Falsche Angaben über den Wert von Sacheinlagen im Eintragsantrag / bei Kapitalerhöhungen

im lfd. Geschäft des Unternehmens

  • Abstellen mehrerer Altfahrzeuge auf dem Betriebshof zum ausschlachten
  • Verletzung eines Mitarbeiters wegen mangelnder Sicherheit am Arbeitsplatz

in der Krise eines Unternehmens

  • Warenbestellungen in Kenntnis der aktuellen Zahlungsunfähigkeit
  • Die in den nächsten 30 Tagen fälligen Verbindlichkeiten sind voraussichtlich nur zu 50% gedeckt

Fazit
Das Kostenrisiko eines Strafverfahrens ist nicht kalkulierbar!
„Nur die professionelle Verteidigung gewährleistet einen erträglichen Ausgang des Verfahrens“