Fragt man einen Firmenchef danach, weshalb er die Rechtsform einer GmbH für sein Unternehmen gewählt hat, wird man regelmäßig hören, dass man sein Privatvermögen geschützt wissen wollte, falls doch mal etwas schief geht. Gleich einer massiven Burg baut man also die GmbH um sich herum auf, trägt alle Zusatzkosten für die Bilanzierung, etc. – … und bleibt im Kern doch ungeschützt ….
Die persönliche Haftung als Firmenlenker steht in einem rechtlichen Zusammenhang, der von den Haftungsregelungen der GmbH nicht berührt wird.
Letztlich haften Sie für Fehler grundsätzlich immer mit Ihrem Privatvermögen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Dritte (z. B. Geschäftspartner) schädigen – oder aber die GmbH selbst.
Sprechen Sie uns einfach an!