Sehr geehrter Besucher unserer Website,

anbei können Sie sich unsere aktuellen Newsletter für Privat- und Gewerbekunden anschauen.

 

Newsletter für Privatkunden

Newsletter für Gewerbekunden

Durch Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden.

Was kann Ihrem Unternehmen zustoßen?

An dieser Stelle möchten wir auf die häufigsten Schadenereignisse hinweisen:

- Mailbombe

- DoS-Attacke (Denial of Service)

- Datenmissbrauch

- Datensabotage

- Digitale Erpressung

Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen!

Fordern Sie unsere Infobroschüre an.

Fragt man einen Firmenchef danach, weshalb er die Rechtsform einer GmbH für sein Unternehmen gewählt hat, wird man regelmäßig hören, dass man sein Privatvermögen geschützt wissen wollte, falls doch mal etwas schief geht. Gleich einer massiven Burg baut man also die GmbH um sich herum auf, trägt alle Zusatzkosten für die Bilanzierung, etc. – … und bleibt im Kern doch ungeschützt ….

Die persönliche Haftung als Firmenlenker steht in einem rechtlichen Zusammenhang, der von den Haftungsregelungen der GmbH nicht berührt wird. 
Letztlich haften Sie für Fehler grundsätzlich immer mit Ihrem Privatvermögen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Dritte (z. B. Geschäftspartner) schädigen – oder aber die GmbH selbst.

Sprechen Sie uns einfach an!

Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen und schließen Sie eine entscheidende Lücke in Ihrer Kfz-Versicherung. Jedes zwanzigste Fahrzeug erleidet einen Totalschaden. Bei den meisten Fahrzeugen beträgt der Wertverlust direkt nach der Zulassung schon 15% und mehr, bei LKW, Sattelzugmaschinen, Baumaschinen und andere fahrbare Geräte sogar bis zu 25%. Eine Forderungsdifferenzversicherung (GAP) ist die ideale Absicherung für geleaste und finanzierte PKW, Nutzfahrzeuge, stationäre und fahrbare Maschinen.

Für weitere Informationen und Produkthighlights sprechen Sie uns bitte an oder verwenden den Link "GAP24". Über das Online Portal können Sie die GAP-Versicherung direkt abschliessen. Die Police sowie Beitragsrechnung werden sofort generiert und per E-Mail an Sie versandt.

 

Gemäß Ziff. 21.2 ADSp 2017 hat der Spediteur "die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dieses im Interesse des Auftraggebers liegt". Damit besteht nach den ADSp 2017 nun eine Verpflichtung des Spediteurs, für den Auftraggeber Versicherungsschutz einzudecken. In den ADSp 2016 und ADSp 2003 gab es eine "Kann-Bestimmung". Der Spediteur war berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen.

 

Spediteure, die auf Grundlage der ADSp 2017 arbeiten, sollten schon bei der Angebotsabgabe darauf hinweisen, dass sich die Haftung nach den ADSp 2017 und den frachtrechtlichen Bestimmungen beschränkt. Der Kunde sollte zeitgleich informiert werden, dass er über den Spediteur eine Waren-Transportversicherung eindecken kann und dass diese nur bei ausdrücklicher Beauftragung und Wertangabe abgeschlossen wird. Erfolgt aufgrund dieses Hinweises kein Versicherungsauftrag durch den Kunden, darf der Spediteur davon ausgehen, dass der Abschluss einer Waren-Transportversicherung nicht im Interesse des Auftraggebers liegt.

 

Ist nicht erkennbar, ob der Auftraggeber über eine eigene Waren-Transportversicherung verfügt oder das Risiko selbst tragen will, sollte der Spediteur diesen Punkt auf jeden Fall hinterfragen und den Kundenwunsch dokumentieren.

 

(Textquelle: Basler Versicherungen BAS3459 02.17 WMD / Auszug aus einem Informationsschreiben)